Michalk: Notrufsystem für gehörlose Bürger in ganz Deutschland gefordert

Für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen gibt
es nicht überall in der Bundesrepublik ein Notrufsystem. Dazu erklärt
die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Michalk:

„Die allen bekannte Notrufnummer 112 gibt es seit 1991 einheitlich
in Europa. Trotz zahlreicher technologischer Neuerungen ist
allerdings für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen dieser
Notruf nicht flächendeckend verfügbar.

Wir fordern daher die Bundesländer auf, so rasch wie möglich ein
bundesweit einheitliches Notrufsystem zu schaffen.

Sachsen, Brandenburg und Berlin können dabei als Vorbild dienen:
Dort kann ein Notruf per SMS abgesetzt werden. Es stellt sich die
Frage, warum der –barrierefreie Notruf– bisher in den anderen
Bundesländern nicht realisiert wurde. In Frankreich beispielsweise
ist ein solcher –barrierefreier Notruf– seit September letzten Jahres
vorhanden.“

Hintergrund:

Wer hörbehindert ist und dringend polizeiliche Hilfe benötigt,
weil er oder andere Personen in Not sind, kann in einzelnen
Bundesländern eine SMS an seinen Mobilfunkbetreiber senden. Der
Anbieter wandelt die SMS in ein Fax um, das dann an die zuständige
Polizeidienststelle weitergeleitet wird.

Außerdem besteht die Möglichkeit, direkt ein Notruf-Fax zu
versenden. Der Service ist ausschließlich für Menschen mit
Hörbehinderungen gedacht und sollte nur in dringenden Notfällen
genutzt werden.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
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