Das Verwaltungsgericht hatte zu Wochenbeginn geurteilt, dass pauschale Zurückweisungen in bestimmten Fällen nicht rechtmäßig seien. Miersch sprach in der „NOZ“ von einer „sehr grundsätzlichen“ Beurteilung der Lage durch das Gericht. „Ich erwarte weitere solche Urteile, sollte der Innenminister diese Praxis nicht anpassen“, so der SPD-Fraktionschef. Die Bundesregierung müsse daher „zügig das weitere Vorgehen abstimmen, denn diese Rechtsunsicherheit darf nicht auf den Rücken der Polizistinnen und Polizisten ausgetragen werden“.
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