Millionenschwere Außenstände: Forderungsmanager bieten Kommunen ihre Hilfe an

Bei den Außenständen von Kommunen handelt es sich durchweg um öffentlich-rechtliche Forderungen, die im Prinzip nur von den Kommunen selbst eingetrieben werden dürfen. Allerdings erlauben es die Gesetze mancher Bundesländer, für die Beitreibung auch externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es leider nicht. Wäre aber sehr wünschenswert, denn viele Städte oder Kreise können sich den für das Inkasso erforderlichen bürokratischen Aufwand kaum leisten. Oder anders gesagt: Die Kommunen müssten weitere öffentliche Mittel einsetzen, um die fälligen Außenstände einzutreiben. Haben sie entsprechend geschultes Personal dafür? Lässt sich das Kostenrisiko der erforderlichen Inkasso-Maßnahmen realistisch einschätzen?

Mit Erfahrung und fachkundigem Personal
Die ehrliche Antwort auf solche Fragen wird in der Regel ein klares ‚Nein’ sein. Daher bieten erfahrene Inkasso-Dienstleister wie Apontas den Kommunen ihre Hilfe an. Hier leisten 150 fachlich bestens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen umfassenden Service. Und bei Apontas weiß man aus vergleichbaren Aufgaben, wie man mit öffentlich-rechtlichen Forderungen umzugehen hat. Apontas-Vertriebsleiter Kay Thieme berichtet: „Wir haben als eine der ersten Inkassofirmen im Auftrag einer großen gesetzlichen Krankenkasse praktische Erfahrungen mit der Beitreibung von Zusatzbeiträgen gesammelt – und das höchst erfolgreich. Dabei haben wir großen Wert darauf gelegt, die Bürger nicht unnötig zu verärgern, denn für Städte und Kommunen ist es besonders wichtig, auch bei solchen Inkasso-Maßnahmen die Bürgerinteressen nicht aus dem Blick zu verlieren.“
Weitere Informationen beim Apontas-Team am Stand 612a in Halle 12 oder unter www.apontas.de