Mindener Tageblatt: Kommentar zu Transplantationsgesetz/Organspende / Prinzip Hoffnung

Im Bundestag endete gestern eine jahrelange,
typisch deutsche Diskussion mit einer typisch deutschen Lösung. Noch
grundsätzlicher als hierzulande konnte man das Thema Organspende wohl
nicht diskutieren, eine noch weniger bürokratische Regelung am Ende
wohl kaum finden. Immerhin gibt es eine Reform des bisher geltenden
Transplantationsrechts, ob sie aber tatsächlich zur dringend nötigen
Förderung der Spendebereitschaft führt, bleibt abzuwarten. Denn schon
bisher wusste, wer es wissen wollte, wie wichtig das Einverständnis
ist, konnte sich jeder Überzeugte relativ problemlos einen
Organspenderausweis beschaffen. An Aufklärung und Information hat es
wahrlich nicht gemangelt. Dass die nun erfolgende flächendeckende und
sich regelmäßig wiederholende Ansprache durch die Krankenkassen
größere Resonanz auslöst, ist deshalb vorerst nicht mehr als eine
fromme Hoffnung. Wie sonst wäre zu erklären, dass jede entsprechende
Umfrage zuverlässig Bereitschaftsquoten von 70 Prozent und mehr
ermittelt, nicht einmal 25 Prozent der Deutschen dies aber
tatsächlich konkret in einem entsprechenden Dokument festgehalten
haben. Es bleibt unbefriedigend, dass sich die Politik nicht zu einer
grundsätzlichen Umkehr des Entscheidungsprozesses wie in Österreich
durchringen konnte. Dort wird bei Erwachsenen grundsätzlich von einer
Spendenbereitschaft ausgegangen, der im Fall mangelnden
Einverständnisses explizit widersprochen werden muss. Die auch
gestern wieder so hoch beschworene Entscheidungsfreiheit des Bürgers
– der jederzeit plötzlich selbst auf eine Organspende angewiesen sein
könnte – bliebe gewahrt. Doch dies ließ sich in Deutschland nicht
durchsetzen – weshalb auch weiterhin Tag für Tag Menschen aus Mangel
an Organen sterben werden müssen.

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