Derzeit werden die Schlussplädoyers im Verfahren
gegen den früheren liberianischen Diktator Charles Taylor vor dem
Sondertribunal der Vereinten Nationen für Sierra Leone gehalten. Dazu
erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Philipp Mißfelder, und der zuständige Berichterstatter im Auswärtigen
Ausschuss, Hartwig Fischer:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beobachtet das Verfahren gegen den
ehemaligen Präsidenten von Liberia, in Den Haag genau. Die Anklage
hat in einem fairen Verfahren dargelegt, welche entscheidende Rolle
Charles Taylor in dem blutigen Bürgerkrieg in Sierra Leone gespielt
hat.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass die internationale Justiz
Grundwerte der internationalen Gemeinschaft verteidigt, schützt und
stärkt. Diktatoren sind nicht vor Strafverfolgung geschützt. Wer
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht, wird
zur Rechenschaft gezogen.
Die CDU/CSU-Fraktion würdigt die Anstrengungen der Menschen in
Liberia und Sierra Leone, die eine demokratische Gesellschaft
aufbauen wollen. Aufarbeitung der Verbrechen und Versöhnung sind
dafür die Grundlage. Das Verfahren gegen Taylor ist ein bedeutender
Schritt auf diesem Weg.“
Hintergrund:
Das Verfahren gegen den von 1997 bis 2003 regierenden Präsidenten
von Liberia wurde am 04.06.2007 vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal
in Den Haag eröffnet. Die Ankläger werfen dem 62-jährigen Taylor
schlimmste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
vor. Dieser soll er sich u.a. durch seine Unterstützung der
Rebellengruppe „Revolutionäre Front“ während des Bürgerkriegs in
Sierra Leone mit weit über 100.000 Toten schuldig gemacht haben.
In dieser Woche werden in Den Haag die Schlussplädoyers gehalten.
Der Anwalt Taylors, Courtenay Griffiths, hatte am Dienstag unter
Protest den Gerichtssaal verlassen und angekündigt, erst dann wieder
zu erscheinen, wenn über die Annahme eines verspätet eingereichten
Schriftsatzes endgültig entschieden worden sei. Taylor weigerte sich
daraufhin ebenfalls, in den Gerichtssaal zurückzukehren. Entgegen
einer Anordnung des Gerichts sind weder Taylor noch Griffiths am
heutigen Freitag vor dem Tribunal erschienen. Das Urteil des
Sondertribunals wird für Mitte 2011 erwartet.
Das Sondertribunal für Sierra Leone wurde am 16.01.2002 gemeinsam
von der Regierung von Sierra Leone und den Vereinten Nationen
eingerichtet. Es hat das Mandat, schwere Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht und das Recht von Sierra Leone, die auf dem
Territorium von Sierra Leone nach dem 30.11.1996 begangen wurden, zu
ahnden.
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