Die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung
gleicht einer Fahrt auf der Achterbahn. Bis 2010 war sie erlaubt.
Dann schoben die Verfassungsrichter einen Riegel vor. Doch Brüssel
pochte auf die Speicherung. Wieder griffen Richter ein, diesmal des
Europäischen Gerichtshofes, die vor einem Jahr die Brüsseler Pläne
stoppten. Nun überraschen Innenminister Thomas de Maizière und sein
Justiz-Kollege Heiko Maas mit der Ankündigung, ein neues deutsches
Datenspeichergesetz auf den Weg zu bringen. Es wird oft vergessen,
dass die Gerichte die Datenspeicherung nicht per se ablehnten,
sondern nur gegen ein Übermaß vorgingen. Wenn die
Aufbewahrungsfristen verkürzt werden und sicher gestellt wird, dass
die Daten nur zur Bekämpfung schwerster Straftaten verwandt werden,
ist der Einsatz dieses Instruments sinnvoll und verantwortbar.
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