Gestern gab es zwei Ereignisse, die mit der
rechtsradikalen NSU zusammenhängen. Einerseits bemühte sich das
Münchner Oberlandesgericht um Schadensbegrenzung. Andererseits
übernahm vor dem Berliner Untersuchungsausschuss mit Otto Schily
erstmals ein ehemaliger Bundesinnenminister wenigstens zum Teil
Verantwortung für die peinlichen Ermittlungspannen, die das blutige
Treiben des Nazi-Trios zumindest begünstigt haben. Schily ist
offenbar der abwiegelnden Einschätzung seiner Sicherheitsexperten auf
den Leim gegangen. Die haben nach dem Motto, „weil nicht sein kann,
was nicht sein darf“, sträflich leichtfertig einen
rechtsradikalen-terroristischen Tathintergrund ausgeschlossen. Dies
war ein Kettenglied in der langen Reihe des Versagens von
Sicherheitsbehörden. Das Münchner Oberlandesgericht wiederum hatte
sich bereits im Vorfeld des NSU-Prozesses als ziemlich provinziell
blamiert. Der Verhandlungssaal ist für den Ansturm von Angehörigen
der Mord-Opfer, für Medien und sonstige Öffentlichkeit viel zu klein.
Geradezu töricht aber war die Weigerung des Gerichts, dem türkischen
Botschafter in Deutschland keinen Platz im Zuschauerraum zu
reservieren. Dass wegen dieser Frage seit Tagen ein diplomatischer
Kleinkrieg zwischen Berlin und Ankara tobt, hat man beim
Oberlandesgericht offenbar nicht mitbekommen oder nicht mitbekommen
wollen.
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