Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des
Bundestages, Thomas Strobl (CDU), lehnt die von den Grünen geforderte
Genehmigung der Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch das
Gremium ab. „Das ist nach der geltenden Rechtslage ein Vorschlag, der
von gar keiner Sachkenntnis getrübt ist“, sagte er der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Denn der
Immunitätsausschuss hat völlig andere Aufgaben, die im Grundgesetz
genauestens umschrieben sind. Demnach sind wir einfach nicht
zuständig. Der Immunitätsausschuss schützt vor Strafverfolgung. Aber
er schützt beispielsweise auch nicht vor polizeilichen Maßnahmen. Das
ist ein abseitiger, um nicht zu sagen absurder Vorschlag.“ Der
Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Peter Altmaier
(CDU), will auch die Genehmigung der Beobachtung von Abgeordneten
durch dieses Gremium derzeit nicht. „Ich warne vor übereilten
Festlegungen, bevor das Ergebnis der Überprüfung vorliegt“, erklärte
er der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit Blick auf eine entsprechende
Ankündigung durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), das
Ausmaß der Beobachtung überdenken zu wollen. „Im Übrigen stehe ich
dem ausgesprochen skeptisch gegenüber, weil das Parlamentarische
Kontrollgremium eben ein Kontrollgremium ist und kein
Exekutivgremium.“ Die Befassung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums war von der FDP angeregt worden. Die Debatte war
aufgekommen, als zu Wochenbeginn bekannt wurde, dass 27
Bundestagsabgeordnete der Linkspartei vom Bundesamt für
Verfassungsschutz beobachtet werden.
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