Mitteldeutsche Zeitung: MZ zu Whistleblower-Urteil

Die Berliner Altenpflegerin, die jetzt endlich in
Straßburg Recht bekam, hatte sich zwar zunächst erfolgreich in erster
Instanz gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt, aber schon die
nächste Instanz hatte die Kündigung wegen der angeblich erheblichen
Verletzung der Loyalitätspflicht der Pflegerin bestätigt. Solche
Entscheidungen gefährden die politische Kultur, sie haben, wie die
Straßburger Richter zutreffend feststellen, eine „abschreckende
Wirkung und somit gesamtgesellschaftlich einen negativen Effekt“.
Zivilcourage kann nur der Einzelne zeigen. Aber der Staat darf ihm
die Unterstützung dabei nicht versagen.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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