Als „Schnellschuss“ hat SPD-Rechtspolitiker
Sebastian Edathy die Initiative von Verfassungsgerichtspräsident
Andreas Voßkuhle kritisiert, Kameras in Gerichtssälen zuzulassen.
„Für Strafprozesse halte ich das für absolut ausgeschlossen, intime
Belange von Personen dürfen keinem Millionenpublikum zur Verfügung
gestellt werden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Sebastian Edaty der
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe). Man müsse genau „zwischen
Transparenz und Voyeurismus unterscheiden“. Edaty kann sich eine
TV-Übertragung von Prozessen nur vorstellen, „wenn es sich um
herausragende Prozesse ohne Beteiligung von Persönlichkeitsrechten
handelt“, etwa wenn das Bundesverfassungsgericht über Befugnisse der
Bundeswehr im Inland verhandele.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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