Ein generelles Verbot der Igel ginge zu weit.
Anwendungen wie Osteopathie werden von vielen Menschen als
wirkungsvoll und heilsam erlebt. Und auch wenn der wissenschaftliche
Nachweis des Nutzens fehlt, so sind richten diese Igel doch zumindest
kein Unheil an. Einige wenige Igel erweisen sich sogar als
nachweisbar nutzbringend und werden dann von den Krankenkassen auch
bezahlt. Anders verhält es sich mit Methoden, die zu Fehldiagnosen,
falschen Behandlungen und Gesundheitsschäden führen können – wie etwa
Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke. Als negativ eingestufte
Leistungen haben in der Patientenversorgung nichts verloren.
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