Eine Pflicht zur Erklärung gibt es nicht. Aus gutem
Grund hatte man verfassungsrechtliche Bedenken, eine solche Erklärung
zu erzwingen. Ob sich nun wirklich viel mehr Menschen als zuvor
ernsthaft mit der Frage der Organspende befassen werden, ist
allerdings fraglich. Schließlich wissen sie: Die Frage wird ab jetzt
regelmäßig gestellt, warum also gleich ja oder nein sagen? Besser
wäre es gewesen, die Widerspruchslösung, die auch andere Länder
erfolgreich praktizieren, in Deutschland zu übernehmen: Jeder ist
Organspender, es sei denn, er spricht sich ausdrücklich dagegen aus.
Mit dieser Variante hätte man erreicht, was vernünftig erscheint:
Dass sich nämlich jeder Mensch schon dann Gedanken um das Thema
Organspende macht, bevor er selbst ein Spenderorgan braucht.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200