Das internationale Kinderhilfswerk terre des
hommes appelliert an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, bei
der geplanten gesetzlichen Regelung zur vertraulichen Geburt das
aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gegen die Anonymität von
Samenspenden zu berücksichtigen. Die Richter betonten in ihrem
Urteil, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung höher zu bewerten
sei als das Interesse des Samenspenders an der Geheimhaltung seiner
Identität. »Die Feststellung des Gerichtes, dass das Wissen um die
eigene Abstammung ein zentrales Recht ist, muss auch bei der
Gesetzgebung zur vertraulichen Geburt im Mittelpunkt stehen«, sagte
Barbara Küppers, Kinderrechtsexpertin von terre des hommes. »Das
Urteil zu Samenspenden bestätigt unsere Auffassung, dass die Praxis
der Babyklappen beendet werden muss, weil sie gegen das Recht des
Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung verstoßen«.
Ende Februar wird der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf
zur Legalisierung der vertraulichen Geburt beraten. Der Gesetzentwurf
lässt allerdings offen, ob Babyklappen weiterhin in Deutschland
geduldet werden. terre des hommes kritisiert diese Lücke im Entwurf.
»Für Babyklappen gibt es in Deutschland bis heute keine gesetzlichen
Grundlagen«, sagte Barbara Küppers. Vor diesem Hintergrund wäre der
geplante Gesetzentwurf eine Chance, mit der rechtswidrigen Praxis der
Babyklappen endlich Schluss zu machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1988
klargestellt, dass jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner
Abstammung hat. Auch der Deutsche Ethikrat hat diese Auffassung
bestätigt und sieht dieses Recht durch Einrichtungen wie Babyklappen
systematisch verletzt.
terre des hommes legt seit 1999 alljährlich eine Statistik über
die Tötung von Neugeborenen in Deutschland vor. Demnach ist die Zahl
der Kindestötungen in Deutschland trotz des Angebotes von Babyklappen
seit Jahren nicht rückläufig.
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