Aufreger
Das Erfurter Urteil ist für die jüngeren Angestellten im
öffentlichen Dienst eine gute Nachricht. Sie haben nun Anspruch auf
bis zu vier Tage mehr Urlaub im Jahr. Für Bund, Länder und Kommunen
aber ist das eine Hiobsbotschaft. Zwar ist noch nicht ganz klar, wie
die neue Regelung im Detail ausfallen wird. Doch nach ersten
Schätzungen könnten 850 000 der rund 2,7 Millionen Beschäftigten im
öffentlichen Dienst mehr Urlaub einfordern. Das Tarifgefüge wird
quasi auf den Kopf gestellt. Experten gehen davon aus, dass das
Urteil sich auch auf die Urlaubsregelungen in den
Ländertarifverträgen auswirken wird.
In der Privatwirtschaft wurde die Altersstaffel in vielen
Unternehmen bereits durch eine Urlaubsregelung nach
Betriebszugehörigkeit ersetzt, oder Jüngere und Ältere haben
denselben Urlaubsanspruch. Wo es noch nicht geschehen ist, könnte das
jetzt als indirekte Folge des Erfurter Urteils nötig werden. Bei
einer Neuregelung nur auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu
setzen scheint nach dem Urteil aber auch nicht ganz ohne Risiko zu
sein: Denn am Ende führt ja auch das naturgemäß zu einer
Differenzierung nach dem Alter. Deshalb ist nicht ausgeschlossen,
dass auch eine solche Regelung von den Richtern gekippt werden
könnte.
Das Bundesarbeitsgericht jedenfalls lässt keinen Zweifel daran,
dass es dem Gleichbehandlungsgesetz konsequent Geltung verschaffen
will. So hat es bereits angekündigt, es würden nach und nach alle
altersbezogenen Regelungen in Tarif- und Arbeitsverträgen überprüft.
Die Ergebnisse dürften noch für so manchen Aufreger sorgen.
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