Schaf im Wolfspelz
Was wurde um die Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes
gerungen! Vor allem die Pflicht zur Veröffentlichung von
Hygieneverstößen unter Nennung der Betriebe sorgte für
Gesprächsstoff. Doch spätestens jetzt zeigt sich das wahre Gesicht
der Novelle: Sie ist ein Schaf im Wolfspelz.
Zumindest, was Niedersachsen angeht. Denn während
Nordrhein-Westfalen und Bayern Missstände anprangern, wird der
Verbraucher hier im Unklaren gelassen, bei welchen Betrieben die
Behörden Bedenken hatten. Das ist unfair. Wieso darf der Niedersachse
nicht wissen, wenn es in der Frittenbude um die Ecke schimmelt? Wer
einen Gastronomiebetrieb betritt, der gewährt dem Gastronomen einen
Vertrauensvorschuss. Der Kunde verlässt sich darauf, dass der
Betreiber seine Arbeit ordentlich und vor allem sauber macht. Ist das
nicht der Fall, hat der Gastronom das Vertrauen und damit das Geld
auch nicht verdient. Erst recht nicht, wenn er die Gesundheit seiner
Kunden aufs Spiel setzt.
Das schlägt aus Sicht des Verbraucherschutzes ganz klar das
Argument der wirtschaftlichen Folgen, die eine Veröffentlichung im
Netz für Betriebe haben könnte. Wohlgemerkt: könnte. Denn die
Übersicht der Hygienesünder ist gut versteckt. Die jetzige Regelung
gaukelt also in zweifacher Hinsicht Transparenz vor, wo keine ist.
Für die Behörden muss gelten: mehr Pflichtbewusstsein im Sinne des
Verbrauchers und weniger Angst vor juristischen Auseinandersetzungen.
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