Ein Richterspruch, der Beine macht
Mit ihrem Urteil zur Kinderbetreuung heizen Kölner Richter den
Städten und Gemeinden ordentlich ein. Zwar hat die Entscheidung
zunächst nur lokale Bedeutung. Die Stadtoberen sollten sich jedoch
gut überlegen, ob sie den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster
antreten. Wahrscheinlich würden die Richter dort das Urteil ihrer
Kollegen bestätigen.
Denn der Gesetzgeber hat den Eltern in Deutschland unzweifelhaft
zugesichert: Ab dem 1. August steht ihnen ein Recht auf wohnortnahe
Kleinkindbetreuung zu. Nun lässt sich darüber streiten, was genau
„wohnortnah“ bedeutet. Die Kölner Richter halten jedoch eine maximale
Anfahrtstrecke von fünf Kilometern für angemessen – angesichts der
Verkehrsverhältnisse in der Rheinmetropole ist das keineswegs
übertrieben.
Zugleich liefert das Urteil einen Vorgeschmack darauf, was die
Kommunen wegen der Krippenoffensive noch erwartet: Auch wenn
Politiker stets behaupten, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften
erfüllt seien – es bleiben Zweifel daran. Wegen der Kosten haben
viele Städte und Gemeinden zu lange bei der Krippenoffensive gezögert
– zuletzt sollte dann alles schnell gehen. Wenn Eltern mancherorts
erst einmal klar wird, wie es um die Qualität der Betreuung ihrer
Kleinen bestellt ist, wird es weitere Klagen geben. Die Kommunen
müssen noch viel tun, um den Anforderungen der Krippenoffensive
gerecht zu werden. Nicht nur in Köln.
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