Handeln kann jeder
Es ehrt die Post, die Zustellung von NPD-Propaganda verweigert zu
haben. Ein Unternehmen hat ein Recht darauf, Haltung zu zeigen.
Trotzdem: Auch das Gesetz hat seinen Wert. Dem hat der
Bundesgerichtshof jetzt Geltung verschafft. Denn wird in einer
solchen Frage über den Daumen gepeilt und nach Neigung geurteilt,
wächst die Gefahr, dass auf Dauer genau das entsteht, was NPD-Gegner
doch eigentlich verhindern wollen: Ausgrenzung, Willkür,
Machtmissbrauch. Das gilt zumal dann, wenn ein Konzern de facto
Monopolist und zu großen Teilen in Staatsbesitz ist.
Sofern die Inhalte rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat die
Post sie zu transportieren. Wer wollte sonst garantieren, dass nicht
irgendwann Schriften einer Glaubensgruppe, umstrittener Künstler, der
Linkspartei oder von wem auch immer nicht zugestellt werden, wenn ein
Manager dies gerade für angebracht hält. Das wäre eines
demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Wer keine Post der NPD erhalten will, kann dies gegenüber der
Partei individuell erklären (am besten per Einschreiben mit
Rückschein) und sie abmahnen lassen, falls sie sich nicht daran hält.
Allein die Zustellung kostet die darbende NPD viel Geld. Ein- und
Widersprüche bearbeiten zu müssen, führte sie vollends an ihre
Grenzen. So kann jeder Empfänger selbst ein Zeichen setzen, während
die Post ihrer Pflicht nachkommt.
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Neue Osnabrücker Zeitung
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