Neue OZ: Kommentar zu Verbotsverfahren/NPD und Hells Angels

Fakten zählen

Für die zur Debatte stehenden Verbotsverfahren gegen die NPD und
die Hells Angels gilt eines gleichermaßen: Der Schuss muss sitzen,
sonst geht er nach hinten los.

Ein staatliches Scheitern hätte in beiden Fällen die fatale
Konsequenz, dass die angegriffenen Organisationen eher beflügelt
würden. Daher muss ein Verbotsverfahren sehr sorgfältig vorbereitet
werden; zur Einleitung darf es eigentlich nur dann kommen, wenn man
sich des Erfolges sicher sein darf.

Wie bei der NPD ist auch bei den Hells Angels die Rechtslage
kompliziert. Die Hürden für ein Vereinsverbot liegen relativ hoch;
schlau geführte Verbände wie der des hannoverschen Rocker- und
Rotlichtkönigs Frank Hanebuth sind gerissen genug, um den
Strafverfolgern keine plumpen Angriffsflächen zu bieten.

Ob vor diesem Hintergrund das politische Drängen auf ein
Hells-Angels-Verbot in Niedersachsen hilfreich ist, darf bezweifelt
werden. Offenbar haben sich CDU und FDP jetzt auch nicht aus
Überzeugung einem entsprechenden SPD-Vorstoß angenähert, sondern eher
aus taktischen Gründen: Sie wollten wohl vermeiden, in der
anstehenden Landtagsdebatte als vermeintliche „Rockerbeschützer“ in
die Defensive gedrängt zu werden.

Für ein Verbot werden letztlich nur die Fakten entscheidend sein,
die gerichtsverwertbar gegen die Hells Angels zusammengetragen werden
können – nicht aber ein noch so verständlicher politischer Wunsch.

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