Neue Westfälische (Bielefeld): Finanzgericht prüft steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wird nach
Informationen der in Bielefeld erscheinenden NEUEN WESTFÄLISCHEN
ZEITUNG (Dienstagsausgabe) schon im kommenden Jahr prüfen, ob der
zumutbare Eigenanteil beim steuerlichen Abzug von Krankheitskosten
rechtmäßig ist. Es wäre das erste Verfahren vor einem deutschen
Finanzgericht, das diese Frage nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 2008 prüft. Die höchsten deutschen
Richter hatten entschieden, die Aufwendungen für Krankenversorgung
müssten steuerfrei bleiben. Steuerberater empfehlen den
Steuerpflichtigen, den Abzug aller Krankheitskosten auch dann als
außergewöhnliche Belastung zu beantragen, wenn sie unter dem
zumutbaren Eigenanteil liegen.

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