Neue Westfälische (Bielefeld): Gericht erlaubt Ausweisung eines Tunesiers aus Deutschland Chancen nicht genutzt MARTINA HERZOG, BRÜSSEL

Deutschland darf einen Mann ausweisen, der hier
geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen ist. Warum? Weil er hier
Menschen mit einer Waffe bedroht hat, weil er im Gefängnis Ärger
machte und weil er andere brutal verletzt hat. Er wird vermutlich in
ein für ihn fremdes Land gehen müssen, nach Tunesien, in ein Land,
das er nach eigener Darstellung kaum kennt. Das ist hart. Dennoch
haben es selbst die eher liberalen Straßburger Menschenrechtsrichter
in diesem Fall erlaubt – zurecht. Denn der heute 28-Jährige hat
jahrelang alle Warnungen in den Wind geschlagen. Er hätte, wie seine
drei Schwestern, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können.
Er hätte die Behörden bitten können, seine Ausweisung zeitlich zu
begrenzen. Er hätte die Warnung der Bielefelder Ämter, dass ihm bei
weiteren Straftaten die Ausweisung drohte, beherzigen können. Er hat
dies nicht getan, warum auch immer. Nun ist zu erwarten, dass die
Abschiebung und Trennung von der Familie ihn erschüttert. Doch
anderen Menschen wird es helfen; das ist entscheidend. Er hat seine
Chancen nicht genutzt.

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