Natürlich unterlaufen Ärztinnen und Ärzten
Behandlungsfehler. Warum auch nicht, sie sind keine Roboter. Für
Patienten ist die Frage bedeutsamer, was sie tun sollen, wenn sie den
Eindruck haben, sie seien Opfer eines Kunstfehlers geworden.Die jetzt
veröffentlichte Statistik zeigt einmal mehr: Der Weg über die
Gutachterkommission der Kammern ist sicher nicht der schlechteste.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe informiert in einem Flyer recht
transparent über das Verfahren. Das Beste daran: Es kostet den
Patienten nichts. Auch das Patientenrechtegesetz öffnet neue Wege.
Bei Behandlungsfehlern müssen die Krankenkassen ihre Versicherten
jetzt bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen.
Dies kann zum Beispiel durch medizinische Gutachten geschehen, mit
denen deren Beweisführung erleichtert wird. Bleibt der Weg über den
Anwalt. Der muss sich seine Bemühungen natürlich honorieren lassen,
wobei sich sein Entgelt nach der Höhe des Streitwerts richtet. Je
höher der Streitwert angesetzt wird, desto höher ist dann aber das
Risiko, dass die Versicherung des Arztes bockbeinig wird. Und dann
wird es schwierig. Denn die Beweislast liegt – mit wenigen Ausnahmen
– beim Patienten. Und wenn es um die Einsetzung von Gutachtern und
Obergutachtern geht, kann dem Patienten schnell finanziell die Luft
ausgehen. Fazit: Da es die perfekte Welt nicht gibt, braucht man auch
im Krankheitsfall eine Portion Glück.
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