Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Verhandlung über Nachtragshaushalt
Kein Freibrief
PETER JANSEN, DÜSSELDORF

Schon aus Respekt vor dem höchsten Gericht
hielten sich sowohl Landesregierung und Koalition wie die klagende
Opposition sehr bedeckt bei der Frage, welches Urteil sie im Streit
um den Nachtragshaushalt erwarten. In Münster ist nur klar geworden,
dass die Richter weder den Anklagepunkten von CDU und FDP noch der
Verteidigungslinie von Rot-Grün vollinhaltlich folgen werden.
Deutlich wurde, dass die Richter keinen Freibrief ausstellen werden
für eine unbegrenzte Schuldenaufnahme. Zu eindeutig waren die
Hinweise auf die Vorschriften der Landesverfassung, nach denen die
Regierung nicht mehr Geld an Krediten aufnehmen darf, als sie für
Investitionen ausgibt, und zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist.
Inwieweit das Gericht die Begründung der Regierung, warum sowohl die
hohe Kreditaufnahme wie die Zuführung zu Sondervermögen notwendig
sind, für plausibel hält, werden wir am 15. März erfahren. Ein
Weiteres ist klar: Das Urteil wird Bedeutung haben über den
Nachtragshaushalt hinaus. Die Richter werden nicht hinnehmen, dass
sich eine Regierung nach Gutdünken über Verfassungsvorschriften
hinwegsetzt.

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