Es ist beruhigend, dass die Justiz in unserem
Lande bei der Prüfung der Haftdauer verurteilter Schwerverbrecher
stets nach den gleichen gesetzlichen Regeln verfährt. Auch wenn es
sich dabei um besonders schwer erträgliche Exemplare wie Dieter
Degowski handelt. Beruhigend ist aber auch, dass die Prüfung in
diesem Fall ergab, den Gladbecker Geiselgangster und Mörder auf
absehbare Zeit weiter im Gefängnis zu behalten. Dieter Degowski, der
vor exakt 25 Jahren mit seinem Komplizen Hans-Jürgen Rösner für einen
der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der deutschen Geschichte
sorgte, ist noch nicht reif für die Freiheit, urteilt die
Strafvollstreckungskammer. Zweifelhaft sind seine Reue, seine
Fähigkeit zur Einsicht in die Schwere der begangenen Taten, ungewiss
seine künftige Gefährlichkeit. Daher wird verfahren wie gesetzlich
vorgesehen: Degowski, der im August 1988 auf der beispiellosen Flucht
des Gangsterduos im Bus auf der Autobahnraststätte Grundbergsee bei
Bremen den 15-jährigen Emanuele de Giorgi erschoss, wird auf eine
ferne Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Werl vorbereitet. Er
ist um Resozialisierung bemüht, anders als Rösner, der sich jeder
Therapie verweigert. Mit dem Gladbecker Geiseldrama ist unauflöslich
die Erinnerung an verhängnisvolle Fehler verbunden. Fehler, die zwei
gescheiterte Existenzen zu einer Wahnsinnstat mit verhängnisvollem
Verlauf trieb; Fehler einer sensationslüsternen Pressemeute, die
unseren Berufsstand bis heute zu Selbstkritik veranlassen; Fehler des
Polizeieinsatzes an allen Schauplätzen des Geschehens, bis hin zum
vermasselten Zugriff auf der A 3 bei Bad Honnef, wo Geisel Silke
Bischoff im Schusswechsel starb. Tröstlich wäre es, wenn in diesem
Fall keine weiteren Fehler gemacht würden. Die gestrige Entscheidung
deutet immerhin darauf hin.
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