Wer zu Unrecht im Gefängnis saß, hat Anspruch
auf Entschädigung. Dieser Grundsatz gilt in einem Rechtsstaat. Der
Bundesgerichtshof (BGH) ist ihm gefolgt und hat ehemaligen
Sicherungsverwahrten 500 Euro Schadenersatz für jeden Monat
zugesprochen, den sie zu lange eingesperrt waren. Bei den vier
Klägern kommen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zusammen. Weitere
Betroffene werden nun ähnliche Forderungen stellen – die Länder
müssen dafür geradestehen. Juristisch ist die BGH-Entscheidung
richtig und konsequent, aber sie löst trotzdem Beklemmungen aus. Die
Summen werden ja nicht unschuldigen Personen zugesprochen. In den
Genuss kommen Straftäter, die nicht als psychisch Kranke eingestuft
wurden, sondern die im Zustand der Schuldfähigkeit schwerste
Verbrechen begangen haben und von denen eine Gefahr für die
Gesellschaft ausgegangen ist – und manchmal sogar noch heute ausgeht.
Deshalb ist es ebenfalls konsequent, wenn das Land NRW die
Entschädigung nun mit den Kosten für die (rechtmäßigen) Haftzeiten
verrechnen will. Andernfalls ginge der Glaube an die Gerechtigkeit
verloren.
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