Welche Konsequenzen der Abgang des obersten
Geheimdienstlers der Republik hat, wird sich zeigen. Die üblichen
Begehrlichkeiten wurden gestern schon laut. Sie reichen von der
Forderung nach »lückenloser Aufklärung« der NSU-Affäre, über die nach
gesetzlicher Stärkung der Parlamentskontrolle der Geheimdienste bis
hin zur Forderung nach deren Auflösung. Eines ist jedoch klar: Was
auch immer der Rücktritt Fromms nach sich zieht, eine Aufarbeitung
der geheimdienstlichen Geisterfahrt der letzten 15 Jahre, eine reine
Aufklärung der Vergangenheit und dann ein Zurück zum Tagesgeschäft
reichen nicht aus. Es muss jetzt darum gehen, das künftige Verhalten
der vorgeblich die Verfassung schützenden Behörden durchschaubar und
vor allem kontrollierbar zu gestalten. Bei ihren
Euro-Rettungsaktionen hat die schwarz-gelbe Koalition gezeigt, dass
sie jedes noch so widersinnige Gesetzesvorhaben mit ihrer Mehrheit
durchs Parlament peitschen kann – wenn der politische Wille da ist.
Wenn man also beim realpolitisch derzeit Durchsetzbaren bleibt – und
dazu zählt die Auflösung der Verfassungsschutzämter wohl leider nicht
-, ist die logische Forderung, dass ein Gesetzentwurf zur Stärkung
des Parlamentarischen Kontrollgremiums sowie eine deutlich
verschärfte Regelung zum Einsatz von V-Leuten sofort nach der
parlamentarischen Sommerpause auf die Tagesordnung gehören. Alles
andere wäre ein weiteres Verschleppen der Affäre.
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