So ist das korrekt, das ist deutsche Ordnung: Wer
was will, stellt sich an. Das ist so bei der Post, am Bahnschalter,
vor dem Ausschank eines Ausflugslokals – oder beim Münchner
Oberlandesgericht, das über die NSU-Frau Zschäpe und einige ihrer
Helfer verhandeln wird. Gedrängelt wird nicht! Bravo, Herr Richter,
soll doch der türkische Botschafter früher aufstehen, wenn er bei der
Verhandlung gegen die Bande dabei sein will. Und was, wenn ein
Kamerad der Angeklagten noch ausgeschlafener ist? Logisch, dann
bekommt der eben den letzten freien Platz. Im Gegensatz zum
weltweiten Interesse an deutscher Rechtsprechung wider Neonazi-Terror
ist der Verhandlungssaal nur klein. 50 Plätze für Medienvertreter
soll es geben und 50 für die Allgemeinheit – zu der auch viele
Verwandte und Opfer der Ermordeten gehören. Andere Möglichkeiten der
Teilnahme hat der Richter verworfen. Wie nur bekommt man den Verdacht
aus dem Hirn, das hinter all dem eine Absicht steckt? Zumal der
Verdacht genährt wird durch die Art und Weise der Zeugenladung. Das
Gericht verzichtet auf nicht wenige. Und für einige, die antreten
müssen, hat man nur ein sehr begrenztes Vernehmungsbudget vorgesehen.
Beispielsweise sind für Andreas Temme – das ist jener V-Mann-Führer
des hessischen Verfassungsschutzes, der unmittelbar bevor die Mörder
kamen, noch im Internetcafé des nun toten Halit Yozgat saß – ganze
zwei Stunden geplant. Noch wäre Gelegenheit, zu beweisen, dass man
schonungslos aufklären und Recht sprechen will.
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