Kein Staatsanwalt wird Bundesarbeitsministerin
Ursula von der Leyen wegen »kalkulierten Verfassungsbruchs« belangen,
wenn Karlsruhe die nun festgeschriebenen Regelsätze kassiert. Jene
acht Euro, die es mehr geben soll, sind nicht – wie vom Gericht
gefordert – in einem transparenten Verfahren ermittelt worden. Diese
acht Euro sind ein fauler Kompromiss, dessen einzige empirische
Grundlage die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sind. Dies ist
beiden Verhandlungsseiten bewusst. Die SPD ist wenigstens so ehrlich
und gibt offen zu, dem Kompromiss nur zugestimmt zu haben, um die
lästige Sache vom Tisch zu bekommen. Beim Streit um die Regelsätze
ging es nur vordergründig um die Betroffenen. Vielmehr dienten die
Regelsätze als Verhandlungsmasse, um der Bundesregierung
Zugeständnisse abzupressen. So gibt es für die Länder nun
milliardenschwere Entlastungen beim Bildungspaket. Zudem übernimmt
der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter. Den Regelsätzen
sei Dank. Da interessiert es niemanden, dass sich das
Bundesverfassungsgericht wohl demnächst wieder mit den Regelsätzen
beschäftigen wird. Es ist nicht anzunehmen, dass Karlsruhe der
klandestinen Regelsatzermittlung seinen Segen erteilen wird. Es ist
auch nicht anzunehmen, dass Frau von der Leyen glaubt, damit
durchzukommen. Ihr Regelsatz enthält eine Sollbruchstelle, die einzig
dem Zweck dient, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
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