Bereits am 08.01.2018 hatte auch das Landgericht Berlin die Rechtsmeinung von FairPlane bestätigt, dass das Insolvenzverfahren der Niki Luftfahrt GmbH in Österreich, und damit unabhängig von jenem von Air Berlin durchzuführen ist. Daraufhin hatte der Insolvenzverwalter für die Niki Luftfahrt GmbH gegen diesen Beschluss eine Rechtsbeschwerde an den Deutschen Bundesgerichtshof (BGH) eingebracht, über die noch nicht entschieden wurde, und am 11.1.2018, einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens in Österreich gestellt.
Durch die Initiative von FairPlane sind die Interessen der Passagiere jetzt im Gläubigerausschuss vertreten
Die nächsten Schritte sind nun die Einsetzung eines Masseverwalters und die Feststellung der Vermögensverhältnisse bei Niki. FairPlane wird den weiteren Verlauf des Verfahrens nun weiter genau beobachten und begrüßt, dass nun die Interessen der Fluggäste im Gläubigerausschuss sichergestellt sind.
FairPlane vertritt aktuell die Forderungen von 3.000 Niki-Passagieren mit einer Gesamtforderungshöhe von 1,2 Millionen Euro und ist damit der größte Niki-Gläubiger für Fluggastrechte.
„Da die Angelegenheit rund um die Niki Insolvenz für alle Beteiligten zeitkritisch und sensibel ist, nehmen wir unsere Rolle stets mit Verantwortungsbewusstsein und Umsicht wahr. Dazu gehört auch unser Bemühen um ein ordentliches und rechtlich sicheres Verfahren“, schließt Sernetz.