„Gute Kita“, „Starke Familie“: Die
Bundesregierung verteidigt Werbenamen für neue Gesetze
Die FDP wirft dem Familienministerium vor, rechtliche Vorgaben zu
unterlaufen
Osnabrück. Die Bundesregierung hat Kritik daran zurückgewiesen,
mit der offiziellen Verwendung wertender Begriffe wie
„Gute-Kita-Gesetz“ oder „Starke-Familien-Gesetz“ die Interpretation
ihrer Vorhaben durch nicht neutrale Bezeichnungen ungebührlich zu
beeinflussen. Es gebe jeweils auch einen „rechtsförmlich korrekten“
Namen der Gesetze, teilte die Staatssekretärin Caren Marks (SPD) auf
eine parlamentarische Anfrage der FDP hin mit, über die die „Neue
Osnabrücker Zeitung (NOZ)“ berichtet.
Der korrekte Name sei „von der Frage der Darstellung eines
Gesetzes in der Öffentlichkeit zu trennen“, befand die Politikerin
aus dem Hause von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
Die wertende Bezeichnung sei auch deshalb unproblematisch, weil „die
öffentliche Meinungsbildung und kritische Auseinandersetzung eine
Prüfung des Gesetzesinhalts fordert, die über dessen Überschrift
hinausgeht“.
FDP-Haushälter Otto Fricke kritisierte diese Haltung. Die
Empfehlungen im entsprechenden Handbuch des Bundesjustizministeriums
sähen vor, dass die Überschriften von Gesetzen und Rechtsvorschriften
„redlich“ und damit sachlich zu formulieren seien, erklärte der
Jurist in der „NOZ“. „Durch die vom tatsächlichen Namen abweichende
und in der Bezeichnung enthaltende normative Wertung unterläuft die
Bundesregierung diesen Grundsatz“, kritisierte FDP-Vorstand Fricke,
der auch Rechtsanwalt ist.
„Die Strategie der Bundesregierung, die Bewertung eines Gesetzes
gleich in dessen Vermarktungsnamen mitzuliefern, ist für eine
Demokratie sehr gefährlich“, fügte Fricke hinzu. „Sie sorgt dafür,
dass man beim Gute-Kita- oder Starke-Familien-Gesetz automatisch den
Vorwurf bekommt, man sei gegen das Ziel des Gesetzes, also gute Kitas
oder starke Familien, wenn man eigentlich nur die konkreten
Gesetzesinhalte hinterfragt.“ Das erschwere eine offene und faire
Debatte, so der Abgeordnete.
Das Bundesfamilienministerium hatte die fraglichen
Gesetzesvorlagen erstellt und die neuartigen Bezeichnungen im Rahmen
seiner Kommunikationsstrategie eingeführt. Die rechtskonforme
Bezeichnung des „Gute-Kita-Gesetzes“ lautet beispielsweise „Gesetz
zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung“.
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