Verbraucherschützer halten Spahns Gesetz zur
ärztlichen Versorgung für unzureichend
vzbv-Chef Müller: Kernproblem Landarzt-Mangel bleibt –
„Gesamtkonzept zur patientenorientierten Versorgung fehlt“
Osnabrück. Verbraucherschützer haben das Gesetz zur Verbesserung
der ärztlichen Versorgung (TSVG), das am heutigen Donnerstag vom
Bundestag verabschiedet werden soll, als unzureichend kritisiert. Es
sei zwar gut, dass das Angebot der Terminservicestellen ausgebaut
werde, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv),
Klaus Müller, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). „Das
Kernproblem bleibt jedoch: In ländlichen Regionen und ärmeren
Stadtteilen fehlen Ärzte“, erklärte Müller und forderte: „Hier muss
viel stärker als bisher steuernd eingegriffen werden, damit Ärzte
dort praktizieren, wo sie gebraucht werden.“
Lange Wartezeiten auf einen Arzttermin seien für Patienten „ein
großes Problem“, betonte der Verbandschef. Das TSVG bringe zwar eine
Vielzahl von Neuerungen für Versicherte und Patienten. Aber: „Über
zahlreiche Einzelmaßnahmen geht das Gesetz nun nicht hinaus“,
bemängelte Müller. „Ein nachvollziehbares Gesamtkonzept für eine
patientenorientierte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung fehlt.“
Der vzbv-Vorstand warf Spahn überdies ein übereiltes Vorgehen vor.
Um der komplexen Aufgabe gerecht zu werden, „hätte man sich eine
Auseinandersetzung in einzelnen Gesetzgebungsverfahren gewünscht –
kein Vorgehen im Hauruckverfahren“, sagte Müller der „NOZ“.
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