Derzeit erarbeiten die Bundesregierung und die
Koalitionsfraktionen einen Gesetz-entwurf zur Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes. Dazu erklärt der energie- und
wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
„Mit der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
haben wir die Chance, die Regulierung des Telekommunikationsmarktes
investitionsfreundlich zu gestalten und so ein Maximum an privaten
Investitionen in schnelle Breitbandanschlüsse im Wettbewerb
auszulösen. Eine investitionsorientierte Regulierungspolitik ist
allerdings nur ein Schritt hin zu unserem Ziel, möglichst zügig jede
Stadt und jedes Dorf in Deutschland an die Datenautobahnen
anzuschließen. Dafür sind enorme Investitionen notwendig.
Zwar haben wir das im Rahmen unserer Breitbandstrategie gesteckte
Ziel, bis Ende 2010 Internetanschlüsse mit mindestens 1 MBit/s in
ganz Deutschland aufzubauen, knapp erreicht. Die Realität zeigt aber,
dass der Breitbandausbau gerade auf dem Land nur schleppend
vorankommt. Um die sogenannten „weißen Flecken“ in Deutschland
vollends zu schließen, sind Funklösungen zwar unersetzlich, können
aber nur eine Übergangslösung hin zu einer flächendeckenden
leitungsgebundenen Breitbandversorgung sein.
Zur Frage, wie Investitionen auch in die bisher unversorgten
Gebiete gelenkt werden können, erwarten wir jetzt eine tragfähige
Eigeninitiative der Telekommunikationsan-bieter. Die Politik könnte
Hilfe leisten mit der Gründung einer privatwirtschaftlichen
Breitbandgesellschaft, an der sich alle Unternehmen beteiligen können
und auf die Fördergelder und Steuererleichterungen konzentriert
werden. Sollte dieser marktwirtschaftliche Weg im Wettbewerb nicht
zum Ziel führen, wird staatlicherseits eine
Universaldienstverpflichtung unverzichtbar, um den ländlichen Raum
nicht von der technischen Entwicklung abzuhängen. Dazu sähen wir uns
im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet.“
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