Nüßlein: Schnelles Internet für Stadt und Land

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf
zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen in Erster
Lesung debattiert. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

„Die anstehende Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ist
eine entscheidende Weichenstellung bei der Stärkung der
Verbraucherrechte einerseits und beim Breitbandausbau in Deutschland
andererseits. Kostenlose Warteschleifen, Erleichterungen beim
Anbieterwechsel und ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug sind
nur einige von vielen Neuerungen, mit denen wir die Verbraucher im
Bereich der Telekommunikation stärken.

Einen wirklichen Meilenstein setzen wir mit der Neuregelung des
Telekommunikationsgesetzes für den Breitbandausbau am
Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine flächendeckende, qualitativ
hochwertige Breitbandinfrastruktur ist heute mitentscheidend für die
künftige wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Der Anschluss
an die Datenautobahnen schafft und sichert Arbeitsplätze, steigert
die Lebensqualität vor Ort und eröffnet die Chance, die
Infrastrukturnachteile des ländlichen Raumes gegenüber den Städten
auszugleichen.

Mit investitionsorientierten Regulierungsvorgaben im
überarbeiteten Gesetz werden wir die Rechts- und Planungssicherheit
der in den Breitbandausbau investierenden Unternehmen mit einer
Vielzahl von Maßnahmen verbessern. Dafür können bereits vorhandene
Infrastrukturen wie Leerrohre, Masten und Kabelkanäle künftig für den
Breitbandausbau mitgenutzt werden. Das spart Milliarden von Euro.
Außerdem wollen wir den Unternehmen verbindliche Auskunftsrechte
einräumen, welche Regulierungsauflagen ihnen im Falle von
Ausbaumaßnahmen gemacht würden. Nur wenn die Unternehmen vorher
wissen, was auf sie zukommt, können sie planen.

Allerdings ist ein Marktversagen im ländlichen Raum trotz aller
Bemühungen schon heute klar vorauszusehen, weil sich der
Breitbandausbau für die Unternehmen hier schlicht nicht lohnt. Wo
aber der Wettbewerb versagt, muss die Politik tätig werden. Deshalb
werden wir uns in den anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfs für
einen wirksamen Stadt-Land-Ausgleich einsetzen.“

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 21 38 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23