Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Fahrverbot für Steuerhinterzieher

Fahrverbot für Steuerhinterzieher? Wer kommt denn
auf so eine Idee? Kein Geringerer als Nordrhein-Westfalens
Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) – und der will nun intensiv für
seinen Vorstoß werben. Keine Frage: Steuerhinterzieher müssen
bestraft werden. Doch dafür gibt es den Einkommen entsprechende Geld-
und notfalls Freiheitsstrafen. Uli Hoeneß lässt grüßen. Wenn die Buße
aber vom eigentlichen Delikt abgekoppelt wird, öffnet sich das
deutsche Strafrecht dem Populismus. Wie wär–s dann etwa mit
Fernsehverbot für Raser? Oder Alkoholverbot bei Handtaschenraub?
Nein, ein Fahrverbot bei Steuervergehen ist mit dem
Gleichheitsgrundsatz kaum vereinbar. Nicht jeder Täter hat überhaupt
einen Führerschein. Gelegenheitsfahrer und Großstädter mit dichtem
Nahverkehrsnetz wird ein Fahrerlaubnis-Entzug kaum treffen. Es wäre
eine kaum kontrollierbare Strafe ohne Strafwirkung. Fernpendlern die
Fleppen wegzunehmen, träfe diese unterdessen unverhältnismäßig hart.
Es käme einem Berufsverbot gleich. Schnapsidee bleibt eben
Schnapsidee.

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Ostsee-Zeitung
Jan-Peter Schröder
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