CSU-Minister strebt „maßvolle Regelung“ an, mit
der keine Arbeitsplätze vernichtet werden sollen.
Rostock. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)
plädiert für Ausnahmen vom Mindestlohn bei Saisonarbeitern in der
Landwirtschaft in den nächsten beiden Jahren. Der Ostsee-Zeitung
(Mittwoch-Ausgabe) sagte er: „Wir haben uns in der Koalition auf
einen Mindestlohn von 8,50 Euro spätestens bis zum Jahr 2017
verständigt. Eine Regelung zum Mindestlohn soll Arbeitsplätze bei
Saisonarbeitern in der Landwirtschaft, etwa bei Spargel- und
Obstbauern sowie Winzern, erhalten und nicht vernichten.“ Schmidt
sprach sich für eine „maßvolle Regelung“ aus, mit der den
Besonderheiten der Saisonarbeit, den Interessen der Beschäftigten wie
der Arbeitgeber in der Landwirtschaft Rechnung getragen wird.
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