Den Karlsruher Verfassungsrichtern ging es
wesentlich um die Souveränität Deutschlands. Zwei Sätze der
Urteilsbegründung sind sehr deutlich formuliert: „Der Tenor der
Entscheidung ist knapp. Er sollte aber nicht fehlgedeutet werden in
eine verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere
Rettungspakete.“ Die Verfassungshüter haben aber nicht erklärt, wann
die Grenze der Verschuldung erreicht ist. Die nächste Klage kommt
bestimmt.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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