zu TOP 22: Bürgerschaftliches Engagement würdigen –
Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen (Drs-Nr.:
19/582)
Unsere Zivilgesellschaft lebt vom lebendigen bürgerschaftlichen
Engagement Vieler. Im Ehrenamt finden viele Menschen auf
unterschiedlichen Feldern zusammen. Und wir können sicher sein: Die
Basis für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen
Frieden wird auch in den kommenden Jahren das bürgerschaftliche
Engagement maßgeblich prägen. Um diese tragende Säule unserer
Zivilgesellschaft zu würdigen, sowie die ehrenamtliche Jugendarbeit
zu stärken und nicht abzuschrecken, liegt Ihnen heute ein Antrag
meiner Fraktion vor. Dieser hat zum Ziel, Bürokratiefallen im
Ehrenamt abzubauen und Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit zu
vereinfachen. Hierzu fordern wir die Landesregierung auf, die
Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in
der Jugendarbeit so anzupassen, dass die Erstattung des
Verdienstausfalls für das Ehrenamt auch nach erfolgter Teilnahme an
einer Maßnahme mit der Verdienstbescheinigung ermöglicht wird. Dies
würde zu deutlich mehr Bürgerfreundlichkeit beitragen und die
Verwaltungen in den Jugendämtern nur durch eine einmalige statt
Mehrfachprüfungen der Unterlagen entlasten.
Mit der derzeit geltenden Landesverordnung ist eine Erstattung des
Verdienstausfalls nur dann möglich, wenn vor Beginn einer Maßnahme
die Erstattung des Verdienstausfalls beantragt wird. Dies hat zur
Folge, dass im Nachgang eingereichte Unterlagen zur Erstattung des
Verdienstausfalls für die ehrenamtliche Jugendarbeit keine
Berücksichtigung finden. Ein besonders nachteiliger Fall war den
Kieler Nachrichten über mehrere Berichte im Februar 2018 zu
entnehmen. Die engagierte Vanessa aus Fockbek ist kein Einzelfall!
Deshalb müssen wir diese Hürden im Ehrenamt zügig abbauen und eine
zeitnahe Überarbeitung der Freistellungsverordnung ermöglichen.
Zuspruch und Unterstützung erhält unsere Initiative neben den
Betroffenen selbst auch durch NGOs wie dem heute anwesenden
Landesjugendring, den ich an dieser Stelle recht herzlich begrüße.
Auch ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Selbständige
bisher keine Möglichkeit haben, Verdienstausfall zu beantragen. Dies
stellt aus unserer Sicht sowie der Verbände eine unbegründete
Benachteiligung dar. Auch dieser Anspruch sollte Eingang in die
Überarbeitung finden. Gleiches gilt für eine Prüfung der möglichen
Freistellungsregelungen im Schulgesetz für Schüler*innen. Aus den
genannten Gründen schlagen wir dem Landtag vor, Verbände,
Kreisjugendringe sowie weitere relevante Akteure zeitnah einzubinden
und die überarbeitete Verordnung bis zum Oktober dieses Jahres
In-Kraft-Treten zu lassen. Damit könnte noch vor den Juleica-Kursen
in den Herbstferien eine Vorstellung der neuen Verordnung beim
Juleica-Fachtag am 15.09.2018 sichergestellt werden. Deshalb bitte
ich um Zustimmung zu diesem Antrag!
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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