Gerd Galonska, Geschäftsführer der PEAG Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur GmbH, kommentiert die HEGA: „Bei dem Gesetz geht es darum, die Qualität im Transferbereich zu steigern. Das begrüßen wir natürlich sehr. Im neuen Gesetz und in der HEGA sind auch Aspekte verankert, die wir als Mitglied des Bundesverbandes der Träger im Beschäftigtentransfer ohnehin seit Jahren fordern – zum Beispiel der 1:50-Betreuungsschlüssel als Mindestanforderung. Es ist deutlich geworden, wie effektiv und sinnvoll ein Austausch der Bundesagentur und des BMAS mit Arbeitsmarktexperten wie uns ist, denn davon profitieren letztendlich alle Beteiligten. Der ursprüngliche Plan, das Profiling den Arbeitsagenturen zu übertragen, hätte beispielsweise zu einem deutlichen Zeit- und Qualitätsverlust sowie mehr Arbeitsaufwand geführt. In konstruktiven Diskussionen konnten wir aufzeigen, dass dieses Vorhaben für keine Seiten Vorteile bringt. Daher ist auch in Zukunft bei der Verbesserung von Arbeitsmarktinstrumenten eine gute Vernetzung der beteiligten Parteien die Voraussetzung, um sicher zu stellen, dass die Veränderungen umsetzbar und sinnvoll sind. Denn das Ziel ist und bleibt, die Menschen durch gezielte Qualifikation schnellstmöglich wieder in gleich- oder höherwertige Beschäftigungen zu bringen“, erklärt Galonska.