Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat das
neue Teilhabegesetz der Bundesregierung als verfassungswidrig
kritisiert. Es sei nicht akzeptabel und darüber hinaus
verfassungswidrig, dass die Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65
Jahren begrenzt seien, sagte Bärbel Schönhof, Vorstandsmitglied der
Alzheimer Gesellschaft, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Donnerstagausgabe). „Eine solche Altersgrenze ist der
UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß
gegen Artikel 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters
benachteiligt werden darf“, sagte Schönhof. Mit dem
Bundesteilhabegesetz sei die Chance verpasst worden, Menschen mit
Demenz ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
gewähren, so Schönhof.
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