Am Fall des Bischofs von Limburg, an
Franz-Peter Tebartz-van Elst, erweist sich erneut die Wahrheit der
Erkenntnis, dass der Umgang mit Vorwürfen oft gewichtiger ist als die
Vorwürfe selbst. Das gilt für den Luxusflug nach Indien, dessen
Mehrkosten ja offenbar privat bezahlt wurden, den der Bischof aber in
einer Mischung aus Dreistigkeit und Ungeschick abzutun versuchte. Das
gilt ebenso für den Streit um den astronomisch teuren Bischofssitz,
der großteils nicht aus Kirchensteuern finanziert wurde; viel zu
lange verschwamm hier bischöfliches Handeln im Nebel der
Intransparenz. Tebartz hätte um die Gefahr dieser Strategie wissen
müssen – sie war für die katholische Kirche schon im Umgang mit dem
Missbrauchsskandal verheerend. Und er hätte wissen müssen, was
bischöfliche Demut ist, lange bevor endlich auch aus Rom der
franziskanische Geist der Bescheidenheit wehte. Sein eigener
Vorgänger lebte sie eindrucksvoll vor. Tebartz– Handeln ist, jenseits
alles Juristischen, ein Rückschritt um Jahrzehnte. Bitter ist die
Erkenntnis: Der Bischof von Limburg ist ein Mann von vorgestern.
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