Rheinische Post: Leider keine Mordaufklärung

Ein Kommentar von Reinhold Michels:

Mord ist eine Straftat, die nicht verjährt. Der Rechtsstaat muss
ungeachtet der Kosten für Ermittlung und Prozess alles daran setzen,
das infamste aller Verbrechen aufzuklären. Hier gilt der
Augustinus-Satz in besonderer Weise, wonach ein Staat ohne
Gerechtigkeit nichts als eine große Räuberbande sei. Es war
akribische Suche nach Gerechtigkeit und keine
Ressourcenverschwendung, die Umstände des 35 Jahre zurückliegenden
Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Buback und zwei Begleiter an 97
Hauptverhandlungstagen mit 165 Zeugen und einer neuen Angeklagten,
Verena Becker, klären zu wollen. Leider blieb es beim Versuch, auch
weil Beckers einstige Spießgesellen trotz ihres Tatwissens nach
Mafia-Art stumme Zeugen blieben. Der früheren RAF-Terroristin war
„Tatherrschaft“, wie die Strafrechtler sagen, nicht nachzuweisen. Sie
leistete (nur) psychische Beihilfe zur Tat, bestärkte die
Mordgesellen, ohne ihnen zur Hand zu gehen. Man könnte einwenden,
dass vier Jahre Freiheitsstrafe minus Zeitbonus von 30 Monaten für
eine Mordgehilfin unangemessen wenig, ja ungerecht sei. Aber Becker
saß bereits einmal zwölf Jahre im Gefängnis – wegen versuchten
Mordes, der mit der Polizeifahndung nach den Buback-Attentätern
zusammenhing. Das war bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

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