Ein Kommentar von Frank Vollmer:
Natürlich ist das zunächst mal eine gute Nachricht: In
Nordrhein-Westfalen soll es künftig einen einheitlichen Stichtag der
Zu- oder Absage für Schulabgänger geben, die sich um einen Platz in
einem Studiengang mit lokalem Numerus clausus beworben haben. Das
verspricht Entlastung für das bisher oft chaotische Vergabeverfahren,
durch das Tausende wertvolle Studienplätze monatelang leer bleiben.
Und es verspricht, weil das Problem der Mehrfachbewerbungen gelöst
werden soll, Entspannung für Bewerber, nachdem die NC auch in
Massenfächern in aberwitzige Höhen gestiegen waren. Allerdings: Etwas
besser als sehr schlecht ist noch lange nicht gut. Es bleibt ein
Skandal, dass immer noch nicht klar ist, ob das bundesweite
Online-Vergabeverfahren zumindest 2013 starten kann, wenn durch den
doppelten Abiturjahrgang in NRW die Zahl der Bewerber besonders groß
ist. In der Planungsphase der Online-Vergabe ist ein Maß an
Dilettantismus zutage getreten, das man zuvor für unmöglich gehalten
hätte. Angesichts solch haarsträubender Erfahrungen dürfte es leider
nötig sein, die Nachricht vom „Plan B“ aus NRW mit einer
Einschränkung zu versehen: eine gute Sache – wenn sie diesmal denn
auch funktioniert.
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