Rheinische Post: Pflegereform: Strafzahlungen für langsame Kassen

Pflegekassen, die länger als fünf Wochen für
eine Entscheidung über Pflegeleistungen brauchen, müssen künftig
Strafe zahlen. „Nach Fristablauf“ müsse die Kasse „für jeden Tag
Verzögerung zehn Euro an den Antragsteller zahlen“, heißt es im
Gesetzentwurf zur Pflegereform, der der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Der Gesetzentwurf
sieht auch einen „Verhaltenskodex“ für Pflegefachkräfte, Ärzte und
andere Mitarbeiter der Medizinischen Dienste der Kassen vor. Er
verpflichtet sie „zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den
Versicherten und deren Angehörigen“.

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303