Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass
die gesetzliche Krankenversicherung bereits ab dem 1. Januar 2019
wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert
werden soll. Dies geht aus dem Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit
und Pflege hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Samstagausgabe) vorliegt. Noch strittig ist, ob der bisherige
Zusatzbeitrag, der von den Arbeitnehmern allein getragen wurde, damit
entfallen und in den allgemeinen Beitragssatz integriert werden soll
oder ob auch der Zusatzbeitrag künftig paritätisch finanziert wird.
Weiterhin haben sich Union und SPD darauf geeinigt, die Kliniken bei
den Personalkosten für die Pflege zu entlasten. „Künftig sollen
Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen
vergütet werden“, heißt es in dem Papier. Der bisherige
Strukturfonds, durch den die Kliniklandschaft spezialisierter und
effizienter werden soll, soll fortgesetzt werden – noch strittig ist
die Finanzierung und ob er jährlich eine Milliarde Euro, wie von der
SPD gewünscht, oder nur 500 Millionen Euro betragen wird. Zur
Erprobung und Einführung von neuen Modellen in der ambulanten
Versorgung soll der bisherige Innovationsfonds ebenfalls über das
Jahr 2019 hinaus „mit einem Volumen von 200 Millionen Euro“ gezahlt
werden. Der Beruf der Hebamme soll deutlich aufgewertet werden: „Wir
werden die Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben als akademischen
Beruf umsetzen“, heißt es in dem Papier der Arbeitsgruppe. Noch keine
Entscheidungen sind zu dem zentralen Streitpunkten um die
unterschiedlichen Honorare für Privat- und Kassenpatienten gefallen.
Es wird erwartet, dass dieses Thema von den Parteichefs gelöst werden
muss.
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