Rheinische Post: Ungebremster Zuzug

Grundsätzlich ist zwar noch nichts entschieden,
aber die jetzt ergangene Eilentscheidung des Landessozialgerichts
lässt aufhorchen. Es hat einem Paar, das aus dem EU-Staat Bulgarien
kommt, Ansprüche auf Hartz IV zugesprochen. Bislang gilt, dass
Bulgaren und Rumänen hier in der Regel nicht arbeiten dürfen und
daher auch nicht diese staatliche Leistung erhalten. Man muss nicht
gleich an eine Masseneinwanderung aus jenen beiden Staaten denken.
Aber der jüngste Richterspruch, sollte er denn bei der
Hauptverhandlung im Oktober bestätigt werden, würde geradezu wie eine
Sofort-Einladung an alle jene wirken, die in ihren Heimatländern zu
den Ärmsten der Armen gehören und dort nichts zu verlieren haben. Für
die Kommunen in NRW birgt die ohnehin ab 2014 geltende generelle
Freizügigkeit für Bulgaren und Rumänen jede Menge Konfliktstoff. Das
„Problemhaus“ in Duisburg zeigt ja, wohin ein ungezügelter Zuzug
führen kann. Er kann auf die Dauer die Städte finanziell
strangulieren. Bund und Land dürfen sie deshalb nicht im Stich
lassen.

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