Rheinische Post: Union will Firmenerben steuerlich nicht stärker belasten

Die Union will im Falle eines
Verfassungsgerichtsurteils gegen das derzeitige Erbschaftsteuerrecht
sicherstellen, dass die Steuerlast von Firmenerben künftig nicht
steigt. „Wir werden im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils
sicherstellen, dass der Generationenübergang in Familienunternehmen
weiter funktioniert“, sagte Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus der
in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).
„Die Übertragung von Betriebsvermögen darf für die Erben künftig
steuerlich nicht teurer werden“, sagte Brinkhaus. Als eine mögliche
Lösungsvariante nach einem für die Regierung negativen Urteil ist in
der Koalition eine Stundungsregelung für Firmenerben im Gespräch.
„Wir könnten das Problem lösen, indem wir auf Unternehmensebene eine
Stundungsmöglichkeit einführen“, sagte Lothar Binding, der
finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Erst wenn der Erbe Geld
aus der Firma entnimmt, würde dann die Erbschaftsteuer fällig.“. Eine
Variante der Stundungslösung sähe vor, die Steuerzahlung von
Firmenerben auf zehn Jahre zu verteilen. Dies ist bereits nach
geltendem Recht für einzelne Betriebe bei besonderen Härten möglich.

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