Da gibt es nichts zu zögern: Der Staat muss
zugreifen, wenn ihm Daten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern
angeboten werden. Denn Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Wer dem Staat nicht gibt, was des Staates ist, sondern seine
(Zins-)Einkünfte vor ihm verbirgt, macht sich strafbar.
Bedauerlicherweise gibt es noch zu viele Schlupflöcher für findige
Finanz-Akrobaten. Doch auch sie sind längst unruhig geworden, wie die
wachsende Zahl der Selbstanzeigen allein in Nordrhein-Westfalen
zeigt. Bis zum 1. Oktober wurden in den beiden Oberfinanzdirektionen
Rheinland und Münster knapp 6000 Selbstanzeigen registriert. Nach den
„Steuerparadiesen“ Liechtenstein und Schweiz ist nun Luxemburg an der
Reihe. Verständlich, dass sich die Behörden mit Einzelheiten bedeckt
halten, zumal offenbar Durchsuchungen bei den ins Visier geratenen
Bankkunden geplant sind. Ob eine Selbstanzeige zum jetzigen Zeitpunkt
noch strafbefreiend wirkt, scheint strittig zu sein. Dem
nordrhein-westfälischen Finanzminister kann dieser rechtliche Aspekt
allerdings völlig egal sein. Wer ertappt wird oder sich im letzten
Moment „freiwillig“ meldet, muss zahlen. Für die Landeskasse bedeutet
dies Zusatzeinnahmen in Millionenhöhe. Die Frage, was das Land damit
macht, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303