BERLIN. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht erklärt der Experte für Fragen des Wahlrechts der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:
Die Koalition wird das Urteil aus Karlsruhe genau prüfen und mögliche Auswirkungen auf die Europawahlen abwägen. Es gilt dabei, eine Regelung zu finden, die die angemahnten Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verwirklicht. Dies darf aber nicht zulasten der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments gehen.
Wenn sich herausstellt, dass eine ersatzlose Streichung der betreffenden Sperrklausel zu negativen Auswirkungen auf die Europawahlen und die Arbeitsfähigkeit des Europaparlaments führen könnte, muss man auch über verfassungskonforme Alternativen nachdenken.
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