Fördersatz steigt um fast zehn Prozent – Lohn- und
Preisentwicklung wird vorgegriffen
Die Koalition hat sich über die Eckpunkte einer BAföG-Reform zum
1. Januar 2015 verständigt. Hierzu erklären der bildungspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert
Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Kaufmann:
Albert Rupprecht: „Niemand darf aus finanziellen Gründen an der
Ausbildung gehindert werden. Deshalb ist uns die Anpassung des BAföG
sehr wichtig. Einschließlich der Anhebung des Wohnzuschlages steigt
der Förderhöchstsatz von 670 auf 735 Euro. Das sind fast zehn
Prozent. Durch Anhebung der Freibeträge wird der Kreis der
Förderberechtigten außerdem um über 110.000 Schüler und Studierende
ausgeweitet. Das sind mehr als Jena, Trier oder Erlangen Einwohner
haben. Damit setzen wir um, was wir vor der Wahl versprochen haben.
Die Studierenden sollen an der gesellschaftlichen Entwicklung
teilhaben. Deswegen legen wir der BAföG-Anpassung die im
BAföG-Bericht dokumentierte Entwicklung der Preise und Löhne
zugrunde. Bezogen auf den aktuellen BAföG-Bericht greifen wir mit der
aktuellen Reform der Lohn- und Preisentwicklung sogar auf Jahre
hinaus vor.
Kennzeichen unserer Bildungspolitik seit 2005 ist, Hochschulen und
Studierenden Planungssicherheit und Verlässlichkeit zu bieten. Darum
gehören BAföG-Anpassung, Entlastung der Länder durch Übernahme ihres
Finanzierungsanteils beim BAföG und die Grundgesetzänderung zur
Erweiterung der Kompetenzen des Bundes im Hochschulbereich zusammen.
Alle drei Punkte sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Insofern haben wir uns gegenüber unserem Koalitionspartner
durchgesetzt.“
Stefan Kaufmann: „Mit der heutigen Vorstellung einer umfassenden
BAföG-Reform ist uns ein großer Wurf für die Studierenden in
Deutschland gelungen. Insgesamt erhöhen wir die BAföG-Ausgaben um
über 800 Millionen Euro pro Jahr (500 Millionen Euro Bundesmittel
plus 300 Millionen Euro KfW-Mittel). Das entspricht einem Viertel der
BAföG-Gesamtausgaben von Bund und Ländern im Jahr 2012 (3,2
Milliarden Euro). Darüber hinaus haben wir bei zahlreichen Maßnahmen
ein vereinfachtes BAföG durchgesetzt. Das gilt vor allem für die
flächendeckende Online-Umstellung des Antragverfahrens. Was bei der
Steuererklärung online geht, muss auch beim BAföG-Antrag klappen.
Außerdem werden wir die Förderlücke zwischen Bachelor und Master
schließen, die Zuverdienstgrenze auf 450 Euro anheben, die
Vorauszahlung des BAföG bei langen Antragsbearbeitungszeiten erhöhen
und eine reibungslose Mitnahme der Förderung ins EU-Ausland
ermöglichen. Gerade diese Punkte waren uns als CDU/CSU ein besonderes
Anliegen.“
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