Ausländische Ärzte, die in Deutschland praktizieren wollen, brauchen eine Approbation oder Berufserlaubnis. Letztere ist auf zwei Jahre beschränkt, die Approbation ist die uneingeschränkte Zulassung. Das LVA widerspricht der Kritik, Verfahren in die Länge zu ziehen. Die lange Dauer sei nicht „allein bürokratischen Abläufen zuzuschreiben“, so Sprecherin Denise Vopel. Eine große Hürde seien mangelnde Deutschkenntnisse. Zudem seien „nahezu sämtliche Anträge unvollständig, was zu zeitaufwendigen Nachforderungen führt“. Hinzu kommen lange Wartezeiten bei der zentralen Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, die für alle Bundesländer die Gleichwertigkeitsprüfungen der Ausbildung übernimmt. Entscheiden sich Antragsteller auf eine Approbation stattdessen für die Kenntnisprüfung, ist aber die Durchfallquote hoch: „Nur etwa die Hälfte der Prüflinge besteht beim ersten Versuch“, so Vopel.
259 Anträge auf Approbation wurden 2023 gestellt, 167 erteilt. Eine Berufserlaubnis beantragten 414 ausländische Ärzte (286 erteilt). In der Warteschlange stehen auch Ukrainer. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs 2022 haben 58 geflüchtete Ärzte eine Approbation beantragt – nur neun wurden erteilt. Von 97 beantragten Berufserlaubnissen wurden 48 erteilt. Dabei werden Mediziner aus der EU oder Drittländern für die Versorgung immer wichtiger. Laut Ärztekammer Sachsen-Anhalt arbeiteten 2023 insgesamt 1.740 Mediziner aus dem Ausland im Bundesland. Das sind 460 mehr als vor fünf Jahren, ihr Anteil liegt inzwischen bei 17 Prozent aus. Die meisten stammen aus Rumänien, Syrien, Aserbaidschan, Russland und der Ukraine.
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