Saarbrücker Zeitung: Nach NRW-Wahldebakel kommt das Betreuungsgeld jetzt ganz schnell – Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rente endgültig vom Tisch

Die Wahlniederlage der Union in
Nordrhein-Westfalen wirkt offenbar wie ein Beschleuniger für das
umstrittene Betreuungsgeld für daheim erziehende Eltern. Nachdem
Angela Merkel am Montag in den Vorstandsgremien der CDU dazu
aufgefordert hatte, diese Diskussion angesichts der politischen Lage
sofort zu beenden, steht nun endgültig fest, dass ein Entwurf von
Familienministerin Kristina Schröder schon am 6. Juni ins Kabinett
kommen, am 14. Juni in erster Lesung im Bundestag beraten und noch
vor der Sommerpause am 29. Juni dort endgültig beschlossen werden
soll. Dieser Zeitplan wurde der „Saarbrücker Zeitung“
(Mittwochausgabe) aus dem Familienministerium bestätigt. Die
CDU-Frauen wollten nach dem eindringlichen Appell Merkels ihren
weiteren Widerstand aufgeben, hieß es ergänzend in Unionskreisen.
Eltern, die ihr Kind nicht in einer Krippe betreuen lassen, sollen ab
2013 für ein Kind im zweiten Lebensjahr 100 Euro monatlich bar
bekommen. Ab 2014 soll es dann 150 Euro monatlich für jedes Kind im
zweiten und dritten Lebensjahr geben. Elterngeldbezüge sollen ebenso
wie Hartz IV verrechnet werden. Die von der Frauen-Union der CDU
geforderte Kompensation in Form einer besseren Anerkennung von
Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente
soll es definitiv nicht geben. Ein entsprechender Parteitagsbeschluss
der Union aus dem Herbst des letzten Jahres wird wegen der Kosten und
der Ablehnung der FDP nicht umgesetzt. Entgegenkommen will man den
Kritikern nun durch eine Beschleunigung des in einigen Ländern ins
Stocken geratenen Ausbaus von Kinderkrippen. Damit soll
sichergestellt werden, dass der Rechtsanspruch auf einen
Krippenplatz, der ab August 2013 gilt, dann auch tatsächlich überall
erfüllt werden kann. Familienministerin Schröder hat hierzu ein
Maßnahmepaket erarbeitet. Neben organisatorischen Beschleunigungen
enthält es den Angaben zufolge auch weitere Investitionshilfen für
die Länder. Zahlen wurden nicht genannt. Es handele sich aber um
„überschaubare Größenordnungen“. Das Gesetz soll voraussichtlich von
der Bundesregierung als „Formulierungshilfe“ vorgelegt und dann von
den Regierungsfraktionen eingebracht werden, um Zeit zu sparen. Die
Reform ist im Bundesrat nach Auffassung des Ministeriums nicht
zustimmungspflichtig.

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